Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Breitenausbildung des ASB Region Düsseldorf e.V.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des Arbeiter-Samariter-Bund Region Düsseldorf e.V. (nachfolgend ASB genannt) im Bereich der Breitenausbildung, soweit nachfolgend oder individualvertraglich nicht anderweitige Regelungen formuliert sind.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Anmeldeformulars oder der Anmeldemaske auf unserer Internetseite https://asb-duesseldorf.de. Veranstalter ist der ASB; der Veranstalter ist außerdem befugt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen. Anmeldeformulare müssen spätestens zehn Tage vor Seminarbeginn vollständig ausgefüllt vorliegen. Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Kann eine Anmeldung nicht akzeptiert werden, so wird der/die Interessent/in, wenn möglich, hierüber umgehend informiert. Bei Eingang mehrerer Anmeldungen zu einem Lehrgang werden diese in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung ist verbindlich. Für alle Lehrgänge ist der jeweilige Anmeldeschluss zehn Tage vor Lehrgangsbeginn. Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss eingehen, können nur insoweit berücksichtigt werden, wie es die Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsveranstaltungen erlauben. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung schriftlich per E-Mail oder Fax bestätigt hat. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht.

Einzelteilnehmer

Im Falle der Online-Buchung kommt der Ausbildungsvertrag dann zustande, wenn der/die Teilnehmer/in die Anmeldung durch Mausklick auf der entsprechenden Schaltfläche „Anmeldung“ bestätigt.

Unternehmen zur Inhouse-Schulung

Erfolgt die Anmeldung zu einem Lehrgang durch ein Unternehmen ausschließlich für seine Mitarbeiter/innen im Rahmen einer sogenannten Inhouse-Schulung beim Kunden vor Ort, so erfolgt die Terminplanung gemeinsam durch das ausrichtende Unternehmen und den ASB. Erfolgt in dieser Schulung die Aus- oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfer/innen gemäß DGUV 304-001, so sind die darin vorgegebenen Richtlinien zur Ausbildung, insbesondere der Raumgröße und Pausenzeiten, verbindlich. Ab einer Mindestteilnehmerzahl von zwölf Personen erfolgt die Durchführung beim Kunden vor Ort, sofern zwischen dem ausrichtenden Unternehmen und dem ASB nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Sind bei einer Inhouse-Schulung weniger als zwölf abrechenbare Teilnehmer/innen anwesend, so wird diese Differenz mit 35,00 Euro (€) pro nicht anwesendem/anwesender Teilnehmer/in dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Anmeldung zu einer Inhouse-Schulung ist für beide Vertragsparteien verbindlich, sobald die „Ausbildungsvereinbarung“ dem ASB unterzeichnet zugeht. Für die Teilnehmer/innen betrieblicher Ausbildungsveranstaltungen erhält das beauftragende Unternehmen vom Veranstalter zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an die Firmenadresse bzw. eine Bestätigung per E-Mail oder Fax.

Zahlungsbedingungen

Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters, welche mit der Anmeldung als vereinbart gilt. Bei Privatpersonen ist das Entgelt, soweit nicht anders ausgewiesen, unmittelbar nach Ende der Ausbildung fällig und an den jeweiligen Kursleiter in bar zu bezahlen. Die Teilnahmebescheinigung gilt als Quittungsbeleg. Die Entrichtung des Entgelts ist Voraussetzung für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Für Unternehmen wird eine Rechnung gestellt, gegebenenfalls erfolgt die direkte Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Kostenübernahme durch Unternehmen muss auf der Anmeldung mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden. Die Teilnehmerkosten sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Unfallkassen und der Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Teilnahmelisten bzw. Gutscheine des Unfallversicherungsträgers notwendig, die von dem/der Teilnehmer/in oder Unternehmen am Kurstag, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beendigung der Ausbildungsveranstaltung vollständig ausgefüllt im Original eingereicht werden müssen. Der Auftraggeber bestätigt auf dieser Teilnehmerliste den zuständigen Kostenträger und seine Mitgliedsnummer. Das Vorliegen dieser Teilnehmerlisten bzw. Gutscheine ist Voraussetzung für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Zusatzleistungen wie z.B. Dolmetscherkosten oder Catering werden grundsätzlich nicht von den Unfallversicherungsträgern übernommen und werden dement-sprechend mit dem Auftraggeber direkt verrechnet.

Rücktritt / Abmeldung / Stornierung

Rücktritt

Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an. Erfolgt die Stornierung seitens des/der Teilnehmer/s/in (oder der kostenübernehmenden Stelle) und beruht dies jeweils auf einem Grund, den der ASB nicht zu vertreten hat, so kann der ASB Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen sowie Vergütung für die erbrachten Leistungen verlangen. Die Stornierung der Teilnahme bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Tritt der/die Teilnehmer/in weniger als 28 jedoch mehr als zehn Tage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird für die Veranstaltung eine Bearbeitungspauschale von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er weniger als zehn Tage vor dem Beginn der Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungs-pauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungs-veranstaltung. Teilnehmer/innen, die noch kurzfristiger von der Ausbildungs-veranstaltung zurücktreten oder ihr ohne Rücktrittserklärung fern bleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Der ASB hat sich dasjenige anrechnen zu lassen, was er durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erlangt. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/eine Ersatzteilnehmer/in benannt wird. Bei Stellung eines/einer Ersatzteilnehmer/s/in muss die Anmeldung schriftlich frühestmöglich vor Seminarbeginn an den ASB übermittelt werden. Dem/der Teilnehmer/in wird gestattet, einen Nachweis zu erbringen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten für den Veranstalter entstanden sind. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Für Teilnehmer/innen mit einer Kostenüber-nahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden und sind somit vom Unternehmen oder dem/der Teilnehmer/in selbst zu tragen.

Stornierung / Absage von Inhouse-Schulungen

Kann ein Unternehmen eine gebuchte Inhouse-Schulung nicht wahrnehmen, so ist dies dem ASB unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt eine Stornierung seitens des Unternehmens und beruht dies auf einem Grund, den der ASB nicht zu vertreten hat, so kann der ASB Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen sowie Vergütung für die erbrachten Leistungen verlangen. Der Rücktritt muss gegenüber dem ASB erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an. Die Stornierung der Veranstaltung bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Wird die Veranstaltung weniger als 28 jedoch mehr als zehn Tage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung storniert, so wird dafür eine Pauschale von 25% des jeweiligen Entgelts fällig. Wird die Veranstaltung weniger als zehn Tage vor Beginn storniert, so beträgt die Pauschale 50% des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung. Unternehmen, die noch kurzfristiger die entsprechende Veranstaltung stornieren, insbesondere dann, wenn ein Ausbilder bereits vor Ort ist oder der Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung fern bleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Der ASB hat sich dasjenige anrechnen zu lassen, was er durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erlangt. Die Höhe der durch das ausrichtende Unternehmen an den ASB zu zahlenden Vergütung wird in der Ausbildungsvereinbarung bestimmt. An einer Ausbildungs-veranstaltung müssen grundsätzlich mindestens zwölf Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

Absage, Ausfall oder Verlegung von Seminaren

Der ASB hat das Recht, aus begründetem Anlass (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Verhinderung des Lehrgangsleiters, Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder Unmöglichkeit der Durchführung) hauseigene sowie Inhouse-Schulungen ausfallen zu lassen oder zeitlich sowie örtlich zu verschieben. Die Absage wird den angemeldeten Teilnehmern/innen oder dem beauftragenden Unternehmen unverzüglich bekanntgegeben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen seitens der Teilnehmer/innen oder des Unternehmens sind ausgeschlossen. Dem ASB entstehen durch die Absage keine weiteren Verpflichtungen. Bereits gezahlte Gebühren werden rückerstattet. Ein Wechsel des Kursleiters sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf gemäß der aktuellen Regelungen zur Aus- und Fortbildung des ASB berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist. Bei der Durchführung von Inhouse-Schulungen sind die Vorgaben der DGUV 304-001 zu beachten.

Ausschluss von Teilnehmer*innen

Der ASB behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen des ASB zuwiderhandeln, oder wenn sie durch ihr Verhalten die Durchführung der Veranstaltung massiv erschweren oder unmöglich machen. Die Einschätzung darüber trifft ausschließlich die Lehrgangsleitung. Die Zahlungspflicht des/der Teilnehmer/s/in wird davon nicht berührt. Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des ASB.

Lehrmaterialien

Sofern im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Veranstaltung im Eigentum des ASB. Die an den/die Teilnehmer/in ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Materialien ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des ASB Deutschland e.V. gestattet.

Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem/der Teilnehmer/in gegen eine Gebühr von 10,00 Euro (€) eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und das genaue Kursdatum genannt wird.

Termine / Veranstaltungsorte / Seminarzeiten

Termine für offene Kurse beim ASB sowie der entsprechende Lehrgangsort und die Seminarzeiten sind dem aktuellen Lehrgangskatalog oder dem Online-Anmeldeportal der Webseite zu entnehmen. Bei geschlossenen Kursen befinden sich diese Angaben auf dem Anmeldeformular. In den Seminarzeiten sind Pausen berücksichtigt. Bitte beachten Sie diese Zeiten bei der Planung Ihrer An- und Abreise.

Haftung

Die Haftung des ASB ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Sie wird begrenzt durch die in den bestehenden Haftpflichtversicherungen des ASB festgelegten Höchstersatzleistungen. Eine Haftung des ASB für Schäden, insbesondere Unfall, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des ASB oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Den Übungsanweisungen des Kursleiters ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Datenschutz

Der ASB speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erlaubt ist, im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen. Nach Beendigung der Ausbildung werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Dokumentation und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Seminardurchführung und -organisation einverstanden. Daten werden keinesfalls an unberechtigte Dritte weitergegeben.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Handelt es sich bei dem/der Teilnehmer/in um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsabschlusses unter Verwendung des Anmeldeformulars oder der Anmeldemaske auf der Homepage des ASB unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Verbraucher/in mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post als Einwurf-Einschreiben versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er/sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Der Widerruf ist zu richten an:
Arbeiter-Samariter-Bund Region Düsseldorf e.V.
Kronprinzenstr. 123; 40217 Düsseldorf
Fax: 0211/930 31-29
E-Mail: ausbildung(at)asb-duesseldorf.de

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, werden entsprechende Zahlungen innerhalb vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückerstattet. Rückzahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf deren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Formerfordernis und Schlussbestimmungen

Mit dem Absenden der Anmeldung bzw. der Ausbildungsvereinbarung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen der Ausbildungsvereinbarung zwischen dem/der Teilnehmer/in oder beauftragenden Firma und dem ASB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieses Formerfordernisses sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort.

Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)

Es erfolgt keine Beteiligung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

Ansprechpartner*in

Lucas BrodaLeitung Erste-Hilfe-Ausbildung

Hauptgeschäftsstelle Düsseldorf
Kronprinzenstraße 123
40217 Düsseldorf

0211 / 930 31-19
0211 / 930 31-29
l.broda(at)asb-duesseldorf.de