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Erste-Hilfe-FortbildungÜbung macht den Meister!
Die Erste-Hilfe-Fortbildung in Düsseldorf oder Krefeld ist ein Angebot für Ersthelfer:innen, um die im Erste-Hilfe-Grundlehrgang erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen.
Erste Hilfe ist wie Fahrradfahren – so richtig verlernt man es nicht, aber man wird unsicherer. Um im Ernstfall schnell und richtig zu reagieren, ist eine regelmäßige Auffrischung der Ersten-Hilfe-Kenntnisse sinnvoll. Ein kurzes, aber intensives Training der praktischen Maßnahmen reicht oft aus, um wieder fit in Erster Hilfe zu sein. Für betriebliche Ersthelfende ist diese Fortbildung sogar spätestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Inhalte des Intensivtrainings
In diesem Kurs werden die wesentlichen Inhalte des Erste-Hilfe-Grundlehrgangs wiederholt. Die praktische Anwendung steht dabei im Vordergrund. Die folgenden Themen sind Inhalt einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Fortbildung:
- Verhalten am Unfallort im Unternehmen, Rettungskette
- Bewusstlosigkeit, Atem- und Kreislaufstillstand
- Schock, starke Blutungen
- Amputations- und Fremdkörperverletzungen
- Hitze- und Kälteschäden
- Knochen- und Gelenkverletzungen
- Insektenstiche, Verschlucken, Stromunfälle, Vergiftungen
Erste-Hilfe-Fortbildung für Betriebsersthelfende
Die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung ist für Ersthelfende in Betrieben spätestens alle zwei Jahre vorgeschrieben, da die Ausbildung von Ersthelfenden in Betrieben eine präventive Aufgabe im Rahmen des Arbeitsschutzes ist. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu erfüllen und Ersthelfende in seinem Betrieb auszubilden und regelmäßig fortzubilden. Sofern die zweijährige Frist überschritten wird oder noch keine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert wurde, ist der erneute Besuch des Erste-Hilfe-Grundlehrgangs notwendig.
Zielgruppe:
- Ausbildungspflichtige gemäß der Richtlinien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Personen mit Interesse an Erster Hilfe, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Kursinfos
Voraussetzungen
Erste-Hilfe-Grundausbildung bzw. -Fortbildung (nicht älter als zwei Jahre)
Mindestalter 14 Jahre
Besonderheiten
Die Kosten für betriebliche Ersthelfende werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Mehr dazu finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
Wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen
Für ASB-Mitglieder kostenfreiEin Erste-Hilfe-Kurs pro Jahr
Bitte bringen Sie Ihre Mitgliedsnr. und möglichst Ihren Jahresgutschein mit.
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Häufig gestellte Fragen
Um einen Erste-Hilfe- oder Brandschutzkurs zu buchen, wählen Sie einen der obenstehenden Kurse. Sie werden dann auf eine Seite mit weiterführenden Infos und verfügbaren Terminen weitergeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Teilnehmende anzumelden.
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Ja, Sie können die Anmeldung für die betrieblichen Ersthelfer- und Brandschutzhelferkurse ganz einfach online vornehmen, indem Sie oben den passenden Kurs auswählen. Sie werden dann auf eine Seite mit weiterführenden Infos und verfügbaren Terminen weitergeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Teilnehmende anzumelden.
Geben Sie bei der Frage "Wer meldet den Kurs an?" Ihre eigenen Kontaktdaten an. Sie haben im nächsten Schritt die Möglichkeit anzugeben, welche Personen Sie zum Kurs anmelden möchten.
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Neue Ersthelfende benötigen zunächst den Erste-Hilfe-Grundlehrgang. Anschließend muss spätestens alle 24 Monate eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert werden. Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben (z. B. Lehrkräfte und Erzieher:innen), benötigen den Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB).
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Ab 12 Teilnehmenden können wir alle Kurse auch gerne bei Ihnen vor Ort durchführen. Stellen Sie uns hierfür einfach eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung.
Besonders eignet sich eine Inhouse-Schulung, falls Sie mehrere Mitarbeitende zu betrieblichen Erst- oder Brandschutzhelfer:innen aus- und fortbilden möchten. Ebenso eignet sich dieses Angebot z. B. für Kitas und Schulen, die sich für Kinder lernen Erste Hilfe (KLEH) oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB) für ihre Mitarbeitenden interessieren.
Als ASB-Mitglied können Sie jährlich einen der folgenden Kurse kostenlos besuchen:
- Erste-Hilfe-Grundlehrgang
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-FreshUp
- Erste Hilfe bei Kindernotfällen
- Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB)
- Erste Hilfe am Hund
Weitere Infos zur Einlösung des Jahresgutscheins finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung.
Ja, eine Abrechnung über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) ist möglich. Wie viele Personen von diesem übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt beim für Sie zuständigen betrieblichen Unfallversicherer.
Bei den meisten Berufsgenossenschaften versenden wir das Formular direkt bei der Anmeldung an Sie.
Ausnahmen:
- Bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Abrechnungsformulare online von Ihnen beantragt werden.
- Sollten Sie bei der Unfallkasse NRW versichert sein, erhalten Sie von dieser Gutscheine. Die Gutscheine sind mit der jeweiligen Kursart beschriftet und können ausschließlich für dieses Format im gültigen Kalenderjahr verwendet werden. Alle Abrechnungsformulare bzw. Gutscheine müssen im Original ausgefüllt werden. Kopien oder Scans sind nicht zugelassen. Sollten die Abrechnungsunterlagen nicht am Kurstag selbst durch Sie vorgelegt werden können, haben Sie eine 4-wöchige Nachreichfrist.
In jedem Fall muss eine Stornierung schriftlich an ausbildung(at)asb-duesseldorf.de erfolgen. Bei einer Absage weniger als 3 Tage vor dem Kurs werden die Kursgebühren als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine andere Person an Ihrer statt teilnehmen, muss auch das schriftlich per Mail unter Angabe des Namens mitgeteilt werden und etwaige Stornierungsgebühren entfallen.

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