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Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Alles rund um das richtige Verhalten im Brandfall und die Vorbeugung von Bränden.
Ein Brand stellt nicht nur eine Gefahr Gesundheit und Leben dar, sondern kann auch innerhalb kürzester Zeit bedeutende Sachwerte zerstören. Viele Entstehungsbrände können noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr mit einfachen Mitteln gelöscht werden. Dadurch kann häufig ein größerer Schaden vermieden werden.
Dies haben die gesetzlichen Unfallversicherer frühzeitig erkannt und entsprechende Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann im Brandfall nicht nur Menschenleben retten, sondern ist gleichzeitig auch vorgeschrieben.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich dabei aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
- Unfallverhütungsvorschrift
- „Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) §22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen"
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich meist aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung ist gemäß ASR A2.2 ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Je nach Art des Betriebs kann auch eine höhere Anzahl an Brandschutzhelfern sinnvoll sein.
Folgende Themen sind Inhalt der theoretischen Brandschutzhelferausbildung:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Verhalten im Brandfall
- Gefahren durch Brände
- Funktions- und Wirkweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Ergänzt wird die theoretische Ausbildung durch praktische Übungen am Feuerlöschtrainer.
Alle drei bis fünf Jahre soll diese Ausbildung wiederholt werden, um die bestehenden Kenntnisse aufzufrischen. Besondere Ereignisse wie z.B. ein Brand im Betrieb können auch ein kürzeres Intervall sinnvoll erscheinen lassen.

Brandschutzhelferausbildung beim ASB Düsseldorf
Der Arbeiter-Samariter-Bund Region Düsseldorf e.V. bietet diese Ausbildung seit dem Jahr 2019 für alle Firmen und interessierten Laien an. Unsere Schulungen gibt es sowohl als offene Kurse für Einzelteilnehmer, als auch für geschlossene Gruppen.
„Einer für alles" — suchen Sie nicht länger nach vielen verschiedenen Anbietern, sondern buchen sie bequem alles über eine Stelle. Nutzen Sie wie auch in der Ersthelferausbildung unseren Service der regelmäßigen Erinnerung vor Ablauf der Schulungsfrist.
Nicht der passende Kurs?
Wir haben zahlreiche weitere Erste-Hilfe-Kursangebote. Wählen Sie das passende Angebot aus!
Nicht der passende Kurs?Häufig gestellte Fragen
Um einen Erste-Hilfe- oder Brandschutzkurs zu buchen, wählen Sie einen der obenstehenden Kurse. Sie werden dann auf eine Seite mit weiterführenden Infos und verfügbaren Terminen weitergeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Teilnehmende anzumelden.
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Ja, Sie können die Anmeldung für die betrieblichen Ersthelfer- und Brandschutzhelferkurse ganz einfach online vornehmen, indem Sie oben den passenden Kurs auswählen. Sie werden dann auf eine Seite mit weiterführenden Infos und verfügbaren Terminen weitergeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Teilnehmende anzumelden.
Geben Sie bei der Frage "Wer meldet den Kurs an?" Ihre eigenen Kontaktdaten an. Sie haben im nächsten Schritt die Möglichkeit anzugeben, welche Personen Sie zum Kurs anmelden möchten.
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Neue Ersthelfende benötigen zunächst den Erste-Hilfe-Grundlehrgang. Anschließend muss spätestens alle 24 Monate eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert werden. Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben (z. B. Lehrkräfte und Erzieher:innen), benötigen den Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB).
Falls Sie einen Kurs bei Ihnen vor Ort durchführen lassen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmenden).
Ab 12 Teilnehmenden können wir alle Kurse auch gerne bei Ihnen vor Ort durchführen. Stellen Sie uns hierfür einfach eine Anfrage für eine Inhouse-Schulung.
Besonders eignet sich eine Inhouse-Schulung, falls Sie mehrere Mitarbeitende zu betrieblichen Erst- oder Brandschutzhelfer:innen aus- und fortbilden möchten. Ebenso eignet sich dieses Angebot z. B. für Kitas und Schulen, die sich für Kinder lernen Erste Hilfe (KLEH) oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB) für ihre Mitarbeitenden interessieren.
Als ASB-Mitglied können Sie jährlich einen der folgenden Kurse kostenlos besuchen:
- Erste-Hilfe-Grundlehrgang
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-FreshUp
- Erste Hilfe bei Kindernotfällen
- Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (EHB)
- Erste Hilfe am Hund
Weitere Infos zur Einlösung des Jahresgutscheins finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung.
Ja, eine Abrechnung über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) ist möglich. Wie viele Personen von diesem übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt beim für Sie zuständigen betrieblichen Unfallversicherer.
Bei den meisten Berufsgenossenschaften versenden wir das Formular direkt bei der Anmeldung an Sie.
Ausnahmen:
- Bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Abrechnungsformulare online von Ihnen beantragt werden.
- Sollten Sie bei der Unfallkasse NRW versichert sein, erhalten Sie von dieser Gutscheine. Die Gutscheine sind mit der jeweiligen Kursart beschriftet und können ausschließlich für dieses Format im gültigen Kalenderjahr verwendet werden. Alle Abrechnungsformulare bzw. Gutscheine müssen im Original ausgefüllt werden. Kopien oder Scans sind nicht zugelassen. Sollten die Abrechnungsunterlagen nicht am Kurstag selbst durch Sie vorgelegt werden können, haben Sie eine 4-wöchige Nachreichfrist.
In jedem Fall muss eine Stornierung schriftlich an ausbildung(at)asb-duesseldorf.de erfolgen. Bei einer Absage weniger als 3 Tage vor dem Kurs werden die Kursgebühren als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine andere Person an Ihrer statt teilnehmen, muss auch das schriftlich per Mail unter Angabe des Namens mitgeteilt werden und etwaige Stornierungsgebühren entfallen.

- 0211 / 930 31-19
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- l.broda(at)asb-duesseldorf.de

- 0211 / 930 31-97
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